Vertrag Ratenzahlung

Vertrag Ratenzahlung

 

Wer eine Ware über eine Ratenzahlung finanzieren will, wird in den meisten Fällen einen Ratenvertrag abschließen müssen. Teilweise geschieht dies zusammen mit dem Kaufvertrag, indem man einfach eine gewünschte Anzahl von Monaten angibt, innerhalb derer der Ratenvertrag abgezahlt werden muss. In einigen Fällen wird für die Ratenzahlung ein gesonderter Vertrag erstellt, der sich nicht auf das Produkt sondern auf die Finanzierung für den Kaufpreis beschränkt.

 

 

Was ist bei einem Ratenzahlungsvertrag zu beachten?

 

Zum einen sollte man sich darüber informieren, welche Bank für die Zahlungsabwicklung zuständig ist. Einige Versandhäuser haben extra für Ratenzahlungsverträge Banken eingerichtet, über die sie die Finanzierungen abwickeln. In diesem Fall ist nicht nur die Endrechnung der Ratenzahlung zu beachten, sondern auch die Konditionen der Finanzierungsbank. Schließt man die Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Unternehmen direkt, ohne dass eine Bank hinzugezogen wird, sollte man sich die Konditionen und Zahlungsbedingungen des Unternehmens in diesem Fall sehr genau ansehen, um zu wissen, was bei Zahlungsverzug oder Ähnlichem vereinbart wird.

 

Darüber hinaus sollte man wissen, wie hoch die Zinsen sind, die auf den Betrag aufgeschlagen werden. Werden diese nicht explizit genannt, so sollte man den Verkäufer darauf hinweisen und dafür sorgen, dass die Zinsen, mit denen das Unternehmen rechnet, deutlich auf dem Ratenzahlungsvertrag verzeichnet werden. Sinnvoll ist auch, dass die vereinbarten Konditionen, also die Laufzeit und die genaue monatliche Ratenhöhe im Vertrag verzeichnet sind. Wer einen Ratenzahlungsvertrag unterzeichnet, sollte sich darüber im Klaren sein, zu welchem Zeitpunkt die Zahlung vorgenommen werden muss. Einige Unternehmen wollen als Zahlungseingang den Monatsersten, einige bis spätestens 10. eines Monats, andere die Mitte des Monats oder das Monatsende. Da Zahlungen in der Monatsmitte oder am Ende eines Monats für viele Menschen schwer zu bedienen sind, sollte man eventuell andere Zahlungsziele vereinbaren und diese ebenfalls schriftlich fixieren lassen.

 

 

Darüber hinaus sollte man darauf achten, dass das Rücktrittsrecht angegeben ist, vor allem, wenn es sich um einen Kaufvertrag mit integriertem Ratenzahlungsvertrag handelt. In diesem Fall sollten auch die Garantiezeit und der Serviceumfang im Vertrag stehen, denn dann ist der Vertrag sowohl Gegenstand für die Ware als auch für die Finanzierung. Auf welche details  müssen Sie achten bei einem, Ratenkauf ohne Schufa für einen Fernsehen entschieden haben?

 


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