| Was die Banken gern bei Kreditangeboten verschweigen |
Was die Banken gern bei Kreditangeboten verschweigen
Obwohl die Wahl einer Bank als Kreditgeber sicherlich die seriöse Alternative ist und man bei Banken sicher sein kann, wenn man einen Kredit abschließt, gibt es selbstverständlich auch hier einige Fallen, mit denen man rechnen muss. Denn nicht immer sagen Banken dem Kunden im Beratungsgespräch und beim Kreditabschluss wirklich alles, was er wissen muss. Das Verschweigen bestimmter Punkte macht eine Bank nicht unseriös, man sollte jedoch wissen, bei welchen Punkten man nachhaken muss, um alle Informationen zu erhalten, die man benötigt.
Zuerst sollte man sich darüber klar werden, dass auch die Kredite von Banken finanziert werden müssen. Dazu bedienen sich die Banken der Zinsen und der Gebühren. Dies ist an sich nicht illegal oder unseriös, nur nehmen nicht alle Banken ihre Verantwortung im gleichen Maße ernst. Dies gilt vor allem für die Höhe der Zinssätze. Die Zinssätze, mit denen für ein Finanzierungsprodukt geworben wird, sind meist die so genannten Nominalzinsen, während der Kredit später mit dem effektiven Jahreszins berechnet wird. Dies muss man deshalb unterscheiden, weil der effektive Jahreszins sich erheblich vom beworbenen Zinssatz unterscheidet. Daher sollte man eine Kreditentscheidung mit dem effektiven Jahreszins treffen.
Vor allem hohe Kredite, zum Beispiel für Bauvorhaben, werden von den Banken gern zusätzlich abgesichert. In den meisten Fällen würde hierfür eine vorhandene Lebensversicherung des Kreditnehmers reichen. Einige Banken verlangen vom Kunden jedoch zusätzlich eine so genannte Restschuldversicherung, die meist zu schlechten Konditionen abgeschlossen werden muss, selbst wenn eine Lebensversicherung vorhanden wäre. Diese Versicherung muss man nicht abschließen, wenn eine Sicherheit vorhanden ist – die meisten Kunden werden hierüber nicht aufgeklärt.
Letztlich sind die Banken verpflichtet, Nebenkosten und Gebühren mitzuteilen. Die meisten Bankangestellten erwähnen die Begriffe, sagen aber nur auf genaue Nachfrage die exakten Beträge. Dies resultiert daraus, dass Banken nicht generell verpflichtet sind, von sich aus diese Angaben weiterzugeben, sondern dass die Erwähnung von Gebühren und Nebenkosten reicht. Fragt der Kunde nicht nach, hat die Bank keine Veranlassung das Thema zu vertiefen, sondern geht von einer stillschweigenden Annahme dieser Kosten beim Kunden aus. |
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